Beschlussvorlage - VO/BV/20-189/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet „Gauswisch“ anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre nach § § 14, 16 und 17 Abs. 2 BauGB.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat in der Sitzung vom 03.12.2020 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet „Gauswisch“ beschlossen. Anlass für das Bauleitverfahren ist die tatsächlich geänderte Nutzung auf der Fläche der ehemaligen Kleingartenanlage. Momentan wird die Fläche als Privatgärten genutzt.

Die Gemeinde sieht die 2. Änderung des B-Planes als erforderlich an, um eine geordnete Nutzung zu gewährleisten, die mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

 

Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr notwendig, um das Verfahren in diesem Zeitraum abzuschließen.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 03.12.2020 beschlossen und ist mit Ablauf des 16.05.2022 in Kraft getreten. Die Veränderungssperre würde demnach mit Ablauf des 16.05.2024 außer Kraft treten. Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

00,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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