Informationsvorlage - IV/FV/60-149/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Es wird über den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) informiert.

 

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat das Auslaufen des bestehenden Wegenutzungsvertrages Strom mit der Firma E.DIS Netz GmbH zum 13.03.2026 gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 13.07.2023 im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.

Während des Ausschreibungszeitraumes vom 13.07.2023 bis 12.10.2023 hat erneut die E.DIS Netz GmbH als einzige Firma ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet. Der entsprechende Vertrag wurde am 04.12.2023 vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter unterzeichnet.

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG erfolgte über den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages Strom eine öffentliche Bekanntmachung durch die Internetseite des Amtes.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Jährliche Einnahmen (Konzessionsabgabe)

 

 

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