Beschlussvorlage - VO/BV/20-201/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Sondergebiet „Photovoltaikanlage im Admannshäger Weg„ durch den Investor.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschloss am 22.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 25 Sondergebiet „Photovoltaikanlage im Admannshäger Weg“.

 

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.11.2023 wurden Anregungen und Änderungswünsche zu einzelnen Punkten (insb. §§ 3, 4 und 6) geäußert. Diese wurden dem Investor übermittelt. Der Investor hat den Vertrag entsprechend der Anregungen angepasst.

Der Städtebauliche Vertrag kann nunmehr beschlossen werden.

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt durch den Investor.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine, da Übernahme der Kosten durch den Investor.

 

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Anlagen

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