Beschlussvorlage - VO/BV/20-202/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 27 Gebiet "Kiek up de See" der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Jeannine Haufschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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02.05.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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30.05.2024
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Beschlussvorschlag
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 mit der Gebietsbezeichnung „Kiek up de See“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.
Planungsziel: Mit dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des ehemaligen Tankstellengeländes an der Hauptstraße in Elmenhorst mit Mehrfamilienhäusern planungsrechtlich geregelt werden. Die Fläche soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden.
2.
Gebietsabgrenzung: der ca. 7400 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 189, Flur 1, Gemarkung Elmenhorst sowie den zur Erschließung dienenden Teil der Hauptstraße (Flurstück 232, teilw.).
Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Das ehemalige Tankstellengelände in Elmenhorst wurde beräumt und liegt derzeit brach. Im Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche bereits aufgenommen mit dem Planungsziel, das derzeitige Mischgebiet in eine Wohnbaufläche zu ändern. Es ist nun vorgesehen, das Gebiet mit dem Bebauungsplan verbindlich für eine Wohnbebauung zu erschließen. Die Gemeinde möchte damit ihren Wohnraumbedarf unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungsprognosen im Stadt-Umland-Raum Rostock, auch insbesondere im Bereich des Mehrfamilienhausbaus, decken.
Mit dem Landkreis Rostock wurde abgestimmt, dass eine Überplanung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für das ehemals bebaute Gelände durchgeführt werden kann. In diesem sogenannten beschleunigten Verfahren entfällt der formale Umweltbericht, allerdings sind die Umweltbelange trotzdem angemessen zu berücksichtigen.
Die Planungs- und Erschließungskosten werden vom Flächeneigentümer übernommen. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,4 kB
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