Beschlussvorlage - VO/BV/30-122/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den Antrag auf Einziehung einer Teilfläche der Straße „Am Hopfenbruch“ in Groß Stove bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock zu stellen.

Es handelt sich um die im Plan dargestellte Teilfläche aus dem Flurstück 68/33 der Flur 1 der Gemarkung Groß Stove.

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Sachverhalt

Die Straße „Am Hopfenbruch“ wurde 2011 förmlich gewidmet und umfasst auch das vorgenannte Flurstück in der Gesamtheit.

Im Laufe der Zeit mit durchgeführten Baumaßnahmen (Gehweg u. a.) in dem Bereich hat sich abgezeichnet, dass die hier in Rede stehende Fläche nicht für öffentliche Verkehrszwecke genutzt wird. Sie hat weiterhin keine Verkehrsbedeutung im Verkehrsnetz der Gemeinde und kann demzufolge gemäß § 9 (1) StrWG M-V auf Antrag des Baulastträgers (Gemeinde) von der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock eingezogen werden. Dem voran geht ein förmliches Verfahren durch die Straßenaufsicht. Die Fläche soll nach Einziehung veräußert werden und künftig dann ausschließlich privat genutzt werden. Der Bauausschuss der Gemeinde vom 30.01.2024 hat die Einziehung der Fläche empfohlen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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