Beschlussvorlage - VO/OS/30-127/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung eines Mannschafttransportwagens / Mannschafttransportfahrzeuges über die Landeszentralbeschaffungsmaßnahme des LPBK M-V im Jahre 2025.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Papendorf kann in den letzten 20 Jahren ein erhebliches Wachstum ihrer Infrastruktur vorweisen; als Beispiele seien hier die Bundesautobahn 20, der zunehmende Verkehr auf der durch das Gemeindegebiet laufenden L 132 oder aber auch die Amtsschule genannt.

 

Diese und weitere Aspekte führten dazu, dass die Brandschutzbedarfsplanung die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10) sowie eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) für die Gemeinde forderte. Der Umsetzung der Brandschutzbedarfsplanung hat die Gemeinde mit Beschlussnummer 34-5/20 vom 02.07.2020 zugestimmt. Die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung erfolgte vor kurzem mit dem Beschluss Nr. VO/OS/30-118/2024.

 

Die vorhandenen Fahrzeuge und die zur Verfügung stehende Technik erfuhren durch die abgeschlossene Beschaffungsmaßnahme des HLF 10 sowie die sich noch in Abwicklung befindliche Beschaffungsmaßname des TLF 3000 eine Überholung.

 

Das sollte auch hinsichtlich des Mannschafttransportwagens (MTW) mit dem Baujahr 2005 erfolgen. Dieses könnte im kommenden Jahr über eine zentrale Beschaffungsmaßnahme des Landes M-V umgesetzt werden, an welcher die Gemeinde Papendorf, auch aus wirtschaftlichen Gründen, gerne partizipieren möchte.

 

Die verbindliche Erklärung zur Abnahme des besagten MTW erfolgte bereits durch den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter um die Teilnahmefrist bis zum 13.05.2024 einhalten zu können.

 

Die erforderlichen Mittel hierfür wurden durch nicht verwendete Gelder aus der Beschaffungsmaßnahme des TLF 3000 sowie Mitteln aus der Straßenunterhaltung bereitgestellt .

 

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Finanz. Auswirkung

Die erforderlichen Mittel hierfür wurden durch nicht verwendete Gelder aus der Beschaffungsmaßnahme des TLF 3000 sowie Mitteln aus der Straßenunterhaltung bereitgestellt .

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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