Beschlussvorlage - VO/OS/30-115/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Papendorf
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Entscheidung
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28.05.2024
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Beschlussvorschlag
Durch die Gemeindevertretung Papendorf werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Gemeindewehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 250,00 Euro
sein Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 125,00 Euro
Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro
sein Stellvertreter 62,50 Euro
Gerätewart 100,00 Euro
sein Stellvertreter 50,00 Euro
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben sowie die Personen mit besonderen Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz regelt.
Seit dem 11.12.2023 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1). Diese wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2023 veröffentlicht.
Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Papendorf für den
Gemeindewehrführer: 250,00 Euro und
seine Stellvertretung: 125,00 Euro
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Die maximale Aufwandsentschädigung für die Personen mit besonderen Aufgaben beträgt somit für den
Jugendwart 125,00 Euro und
seine Stellvertretung 62,50 Euro
Gerätewart 100,00 Euro und
seine Stellvertretung 50,00 Euro
Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden, da diese Positionen durch Neuwahlen und Niederlegung der Ämter neu besetzt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232 kB
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