Beschlussvorlage - VO/OS/30-115/2024-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Durch die Gemeindevertretung Papendorf werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Gemeindewehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 250,00 Euro

sein Stellvertreter: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 125,00 Euro

 

Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro

sein Stellvertreter       62,50 Euro

Gerätewart   100,00 Euro

sein Stellvertreter     50,00 Euro

 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben sowie die Personen mit besonderen Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz regelt.

 

Seit dem 11.12.2023 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1). Diese wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2023 veröffentlicht.

 

Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Papendorf für den

Gemeindewehrführer: 250,00 Euro und

seine Stellvertretung:  125,00 Euro

 

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Die maximale Aufwandsentschädigung für die Personen mit besonderen Aufgaben beträgt somit für den

Jugendwart               125,00 Euro und

seine Stellvertretung              62,50 Euro

Gerätewart              100,00 Euro und

seine Stellvertretung               50,00 Euro

 

Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden, da diese Positionen durch Neuwahlen und Niederlegung der Ämter neu besetzt werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

keine, da die Ansätze bereits im Haushalt 2024 geplant worden sind.  

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Anlagen

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