Beschlussvorlage - VO/FV/30-107/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 29.04.2024 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 296.066,12 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2021  13.467.356,81 EUR

Eigenkapital per 31.12.2021  9.117.356,38 EUR

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2021 (Nr.25)  296.066,12 EUR

Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung 2021 (Nr. 30)  352.859,07 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.04.2024 den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Zuge der Durchführung einer umfassenden Einnahmenanalyse zur Vorbereitung der Umsetzung des § 2b UStG werden möglicherweise steuerrelevante Sachverhalte aus der Vergangenheit bekannt, wodurch es zu finanziellen Belastungen kommen könnte.

 

Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 29.04.2024 festzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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