Beschlussvorlage - VO/BV/30-120/2024-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 „Mittenkamp“ einschließlich den Vorentwurf der Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften nach § 86 LBauO M-V.
  2. Mit dem Vorentwurf einschließlich Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung im Amt Warnow-West.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlage: Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 vom 08.04.24 und Vorentwurf der Begründung vom 08.04.24.

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Sachverhalt

Ziel und Zweck der Planung ist, die Art der baulichen Nutzung aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und die gemischte Nutzung als Sondergebiet mit Nutzung Schule/Kita sowie Wohnbaufläche festzusetzen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung hat die Gemeinde Papendorf am 12. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mittenkamp“ beschlossen.

 

Die Fläche von ca. 0,8 ha liegt am Ende der Stichstraße Mittenkamp, zwischen der Dorfstraße im Norden und der Schulstraße im Süden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Papendorf, Flur 3 und umfasst die Flurstücke 64 (teilw.), 67 (teilw.), 90/1, 90/2, 91,1, 91/2 und 92.

 

Im Rahmen eines formellen bauplanungsrechtlichen Verfahrens sind nun eine frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, und ist ortsüblich bekanntzumachen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 28 „Mittenkamp“ unberücksichtigt bleiben können.

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Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung.

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Anlagen

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