Beschlussvorlage - VO/AV/20-212/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau des Gemeinde- und Bildungscampus Elmenhorst-Lichtenhagen:
1. Neubau Grundschule (vorerst ohne Orientierungsstufe) für 200 Kinder
2. Neubau Sporthalle (für die Grundschule)
3. Neubau Hort für 200 Kinder
4. Neubau Kindergarten (50 Krippenplätze +150 Kindergartenplätze)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Astrid Engel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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30.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau des Gemeinde- und Bildungscampus Elmenhorst-Lichtenhagen an folgende Architektur- und Ingenieurbüros:
- BKC-2024-01
Objektplanung LPH 1-9 HOAI inkl. Brandschutz, Planung KG 471 Küchentechnische Anlagen, sowie besondere Leistungen:
MHB GmbH
- BKC-2024-02
Planung Technische Ausrüstung LPH 1-9 HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8), sowie besondere Leistungen:
Thomas Wollboldt Ing.-Büro für Gebäude- und Energietechnik GmbH & Co. KG
- BKC-2024-03
Tragwerksplanung LPH 1-6 HOAI sowie besondere Leistungen:
Schreyer Ingenieure
Schreyer/Svenson/Partner
- BKC-2024-04
Erschließungsplanung:
aib Bauplanung Nord GmbH
- BKC-2024-05
Leistungen zur Erstellung des Bebauungsplans für 2,5 ha:
Büro für Stadt- und Dorfplanung
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB die Aufträge zu erteilen.
Sachverhalt
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zum Neubau des Gemeinde- und Bildungscampus Elmenhorst-Lichtenhagen wurde nach VgV europaweit in Verfahren ausgeschrieben.
Davon wurden die Leistungen zur Erstellung des Bebauungsplans für 2,5 ha (BKC-2024-05) im Offenen Verfahren (1-stufig) ausgeschrieben. Hier erfolgte die Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien zusammen in einer Stufe.
Die vier weiteren Ausschreibungen wurden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-Stufig) ausgeschrieben. Die Wertung der Eignung erfolgte in der Stufe 1 Teilnahmewettbewerb. Die Wertung der Zuschlagskriterien wurde in der Stufe 2, der Angebotsphase einschließlich Verhandlungen, vorgenommen.
Die Planungsleistungen der Objektplanung (BKC-2024-01), der Planung der Technischen Ausrüstung (BKC-2024-02), der Tragwerksplanung (BKC2024-03), sowie der Erschließungsplanung (BKC-2024-04) sollen in Abhängigkeit von der Einhaltung des Kostenrahmens (Kostenobergrenze) und der Bereitstellung von Fördermitteln sukzessive in zwei bzw. drei Stufen beauftragt werden.
Ausschließlich für die Leistungen zur Erstellung des Bebauungsplans für 2,5 ha (BKV-2024-05) ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen, da das Leistungsbild bereits mit der Leistungsphase 3 abschließt und eine stufenweise Beauftragung zur Erlangung des Baurechts nicht sinnvoll wäre. Weiterhin ist die Erstellung des B-Plans unabhängig von der Kostenfortschreibung des Objektplaners inkl. Fachbeiträge zu betrachten.
In Auswertung des Vergabeverfahrens wurde für jedes Verfahren das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Vergabevorschlag. Wegen der besonderen Geheimhaltungspflichten bei VgV-Verfahren wurden nur die Namen der Bieter, denen der Zuschlag erteilt werden soll, angegeben. Die Vergabekommission des Amtes Warnow-West hat der Vergabe zugestimmt.
Nach § 134 GWB hat der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Informations- und Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen gegenüber den nicht für die Auftragserteilung vorgesehenen Bietern einzuhalten. Diese Frist endet voraussichtlich am 31.05.2024. Der Zuschlag darf nur erteilt werden, wenn in dieser Zeit kein Bieter rechtlich gegen die vorgesehene Auftragsvergabe vorgegangen ist.
Erläuterung zum Abruf von Leistungsphasen:
Nach §3 VgV ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Wahl der Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts darf nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung zu umgehen. Der Auftrag darf nicht in einzelne Teilbereiche gestückelt werden, um eine einfachere Ausschreibungsart zu wählen.
Damit sind grundsätzlich die Gesamtleistungen im VgV-Verfahren auszuschreiben, um das wirtschaftlichste Angebot im Wettbewerb zu ermitteln. Deshalb wurden die kompletten Grundleistungen LPH 1-9 nach HOAI einschließlich besonderer Leistungen ausgeschrieben.
Mit Beauftragung der Planungsleistung ist ein stufenweiser Abruf vorgesehen, hier werden vorerst nur die Leistungsphasen 1 und 2 abgerufen. Die stufenweise Beauftragung zeichnet sich dadurch aus, dass dem Auftragnehmer mit Abschluss des maßgeblichen Vertrages nicht schon die Erbringung der gesamten Leistungsphasen übertragen wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Dadurch erhält der Bauherr die Option den Vertrag nach Bedarf, ohne einer gesonderten Kündigung schadensfrei (ohne Schadensersatz für noch offene Leistungen weiterer Leistungsphasen) auslaufen zu lassen. Der Auftragnehmer ist hingegen verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie/er von dem Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der LPH 1 und 2 mit einer weiteren Vertragsleistung beauftragt wird. Gleiches gilt für fortlaufende Abrufe.
Finanz. Auswirkung
Ja, Im Rahmen der Haushaltsplanung
Kostenaufteilung für das Jahr 2024. |
