Beschlussvorlage - VO/LV/30-131/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung beim Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. Als Vertretung für die Leitende Verwaltungsbeamtin wird die Kämmerin des Amtes Warnow-West bevollmächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Der Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land wurde am 03.02.1993 von den 41 Kommunen des damaligen Kreises Rostock-Land gegründet. Die Verbandsmitglieder übertrugen dem Zweckverband die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

 

Der Zweckverband gründete zusammen mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Wirkung zum 21.02.1994 den Warnow-Wasser- und Abwasserverband und übertrug diesem die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

 

Heute vertritt der Zweckverband die Interessen seiner durch Gemeindezusammenschlüsse jetzt 28 Mitgliedsgemeinden mit rund 55.000 Einwohnern im Warnow-Wasser- und Abwasserverband.

 

Gemäß § 156 Absatz 2 KV M-V wird die Gemeinde vom Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten. Nach § 4 Absatz 3 der Verbandssatzung hat jedes Mitglied eine Stimme in der Verbandsversammlung. Amtsangehörige Gemeinden können sich durch den Leitenden Verwaltungsbeamten bzw. Amtsvorsteher des Amtes vertreten lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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