Beschlussvorlage - VO/LV/60-154/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung beim Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. Als Vertretung für die Leitende Verwaltungsbeamtin wird der Fachbereichsleiter der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West bevollmächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Dem Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ obliegt die Unterhaltungslast für die Gewässer der zweiten Ordnung im Verbandsgebiet. Das Verbandsgebiet ist mit seiner Lage südwestlich von Rostock nahezu zentral in unserem Bundesland Mecklenburg - Vorpommern gelegen. Es umfasst das Einzugsgebiet der Warnow von der Einmündung der Mildenitz bis zur Einmündung der Beke, das Einzugsgebiet der Beke und das Einzugsgebiet des Grabens aus dem Großen Peetscher See. Die Verbandsfläche von 53.200 ha ist auf Territorien von 30 Gemeinden der Landkreise Rostock, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim verteilt.

 

Der vom Wasser- und Bodenverband zu unterhaltende Gewässer- und Anlagenbestand umfasst 985 km Gewässer davon sind 342 km verrohrt. Zudem werden von uns 150 Staue und 9 Schöpfwerke bewirtschaftet.

 

Gemäß § 156 Abs. 2 KV M-V und § 8 der Verbandssatzung wird die Gemeinde grundsätzlich vom Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Weiterhin können Bedienstete mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betraut werden, denen die Leitung eines fachlich zuständigen Dezernates oder Amtes obliegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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