Beschlussvorlage - VO/LV/70-083/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung beim Zweckverband Wasser Abwasser Rostock Land in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. Als Vertretung für die Leitende Verwaltungsbeamtin wird die Kämmerin des Amtes Warnow-West bevollmächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Der Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land wurde am 03.02.1993 von den 41 Kommunen des damaligen Kreises Rostock-Land gegründet. Die Verbandsmitglieder übertrugen dem Zweckverband die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

 

Der Zweckverband gründete zusammen mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Wirkung zum 21.02.1994 den Warnow-Wasser- und Abwasserverband und übertrug diesem die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

 

Heute vertritt der Zweckverband die Interessen seiner durch Gemeindezusammenschlüsse jetzt 28 Mitgliedsgemeinden mit rund 55.000 Einwohnern im Warnow-Wasser- und Abwasserverband.

 

Gemäß § 156 Absatz 2 KV M-V wird die Gemeinde vom Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten. Nach § 4 Absatz 3 der Verbandssatzung hat jedes Mitglied eine Stimme in der Verbandsversammlung. Amtsangehörige Gemeinden können sich durch den Leitenden Verwaltungsbeamten bzw. Amtsvorsteher des Amtes vertreten lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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