Beschlussvorlage - VO/LV/70-084/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung beim Wasser- und Bodenverband Hellbach – Conventer Niederung in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. Als Vertretung für die Leitende Verwaltungsbeamtin wird der Fachbereichsleiter der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West bevollmächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach-Conventer Niederung“ erstreckt sich von der Westgrenze der Hansestadt Rostock bis zum Salzhaff.

 

Der Verband unterhält einen Gewässerbestand mit einer Länge von ungefähr 650 km. Hiervon verlaufen 190 km unterirdisch (verrohrt). Der Großteil der Rohrleitungen ist aus den 1970er Jahren. Die Erhaltung und Erneuerung dieses Systems ist eine große Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte.

 

Mitglieder im Verband sind vor allem die Gemeinden. Diese finanzieren den Verband über Beiträge, die wiederum auf die Eigentümer der Flurstücke in der Gemeinde umlegt werden.

 

Für wesentliche Änderungen der Gewässer sind die Gemeinden zuständig (Gewässerausbau). Dabei unterstützt der Verband seine Mitglieder im Rahmen von Renaturierungs- und Hochwasserschutzprojekten.

 

Gemäß § 156 Abs. 2 KV M-V und § 7 der Verbandssatzung wird die Gemeinde grundsätzlich vom Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Weiterhin können Bedienstete mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betraut werden, denen die Leitung eines fachlich zuständigen Dezernates oder Amtes obliegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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