Beschlussvorlage - VO/LV/70-085/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow-West mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung beim Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist. Als Vertretung für die Leitende Verwaltungsbeamtin wird der Fachbereichsleiter der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West bevollmächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband (WBV) „Untere Warnow-Küste“ unterhält derzeit einen Gewässerbestand von etwa 900 Kilometern. Hiervon sind 650 Kilometer offene Gewässer und 250 Kilometer zeitweilig verrohrt. Zu den betreuten wasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet zählen 11 Schöpfwerke, über 2 Kilometer Deichanlagen sowie mehr als 80 Stauanlagen.

 

Die Krautung und Mahd der offenen Gewässer, die Instandsetzung von Grabenprofilen, die Reparatur von verrohrten Gewässerabschnitten und die Wartung von Schöpfwerksanlagen sind nur einige Beispiele für die tägliche Arbeit des Wasser- und Bodenverbandes.

 

Zusätzlich wird den Gemeinden im Verbandsgebiet Unterstützung bei der Umsetzung von Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen angeboten.

 

Gemäß § 156 Absatz 2 KV M-V und § 7 der Verbandssatzung wird die Gemeinde grundsätzlich vom Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Weiterhin können Bedienstete mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betraut werden, denen die Leitung eines fachlich zuständigen Dezernates oder Amtes obliegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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