Beschlussvorlage - VO/LV/70-088/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung lt. Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Die Änderung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum 10.06.2024 hat eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung erforderlich gemacht. Da es sich im Falle der Gemeinde Lambrechtshagen bereits um die 5. Änderung handeln würde, erfolgt eine Neufassung.

 

Neben erforderlichen Änderungen erfolgten redaktionelle Anpassungen, sowie eine Anpassung zur am 15. Mai 2024 in Kraft getretenen Entschädigungsverordnung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes. Die Erhöhungen, die sich aus der Entschädigungsverordnung ergeben wurden bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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