Beschlussvorlage - VO/BV/60-033/2022-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 “Weitenmoor”, siehe Anlage.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtslage/Begründung

In den entlang der Satower Straße festgesetzten Mischgebieten des Bebauungsplans Nr.1 Weitenmoor wurden Bauvorhaben realisiert bzw. befinden sich in der Umsetzung, die im Maß der baulichen Nutzung von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen, was zu einer starken Verdichtung und einem massiven Zuwachs an Wohnnutzung in diesem Bereich geführt hat. Die Gemeinde beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 1 Weitenmoor in diesem Bereich zu ändern und sowohl die Festsetzungen zur Art als auch zum Maß der baulichen Nutzung zu prüfen und ggf. anzupassen bzw. zu ergänzen.

Städtebauliches Planungsziel ist es, durch die Überarbeitung der Festsetzungen der starken Verdichtung in dem Gebiet entgegenzuwirken und den Gebietscharakter als Mischgebiet zu erhalten.

Um die städtebaulichen Zielsetzungen und Vorstellungen in dem Bereich umsetzen zu können und die notwendige Zeit für eine sachgerechte und abgewogene Planung zu gewinnen, wird über die in der Anlage in § 2 genannten Flurstücke eine Veränderungssperre verhängt.

 

Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr notwendig, um das Verfahren in diesem Zeitraum abzuschließen.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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