Beschlussvorlage - VO/OS/20-231/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Sebastian Fietz unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Elmenhorst für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 29.08.2024 ernannt wird. Sie stimmt damit der Wahl durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gem. § 12 (1) BrSchG M-V zu.

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Sachverhalt

Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.

 

Zur Wahl für dieses Ehrenamt hat sich abermals der amtierende Gemeindewehrführer Herr Sebastian Fietz zur Wahl gestellt. Weitere Kandidaten waren nicht vorhanden.

 

Die Wahl hat am 19.07.2024 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr stattgefunden.

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Der Kamerad muss

Sebastian Fietz

-         mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören,

-        ist seit 29.04.1992 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr,

-         die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen,

-        im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Fietz für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.

-         für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und

-        Gruppenführer: 30.04.2004

-        Leiter einer Feuerwehr: 21.06.2013

-         das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-        Herr Fietz ist 49 Jahre alt.

 

Im Ergebnis dessen wird festgestellt, dass der Kamerad Sebastian Fietz die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar war.

 

Die Wahl der Gemeindewehrführung bedarf gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten und eine erneute Wahl durchführen, was mit erheblichem Mehraufwand verbunden wäre. Des Weiteren stehen derzeit keine anderweitigen Kandidaten zur Verfügung, so dass die Freiwillige Feuerwehr ohne Führung wäre.

Herr Sebastian Fietz wurde einheitlich durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 19.07.2024 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 der Feuerwehrenlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLaufbDgrAusbVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der Gemeindewehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Brandmeister“. Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 4 FwLaufbDgrAusbVO M-V).

 

Die Verleihung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist bereits am 30.07.2013 erfolgt.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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