Beschlussvorlage - VO/OS/50-058/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Pölchow
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Entscheidung
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24.09.2024
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Beschlussvorschlag
Durch die Gemeindevertretung Pölchow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow nach Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Gemeindewehrführer: erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 250,00 Euro, sein Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages in Höhe von 125,00 Euro.
Darüber hinaus erhält nachstehend genannte Person mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Jugendfeuerwehrwart: 125,00 Euro
sein Stellvertreter: 62,50 Euro
Gerätewart: 100,00 Euro
sein Stellvertreter: 50,00 Euro
Sachverhalt
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben sowie die Personen mit besonderen Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz regelt.
Seit dem 11.12.2023 ist eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, die höhere Entschädigungen ermöglicht (Anlage 1). Diese wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern am 29.12.2023 veröffentlicht.
Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Pölchow für den
Gemeindewehrführer: 250,00 Euro und
seine Stellvertretung: 125,00 Euro
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Die maximale Aufwandsentschädigung für die Personen mit besonderen Aufgaben beträgt somit für den
Jugendwart 125,00 Euro
und seine Stellvertretung: 62,50 Euro
Gerätewart: 100,00 Euro
und seine Stellvertretung: 50,00 Euro
Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden, da diese Positionen durch Neuwahlen und Niederlegung der Ämter neu besetzt werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232 kB
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