Beschlussvorlage - VO/BV/30-135/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28 „Mittenkamp“ wird ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

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Sachverhalt

Am 12.12.2023 hat die Gemeindevertretung die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28 „Mittenkamp“ beschlossen. Der Aushang der Satzung erfolgte in den laut Hauptsatzung vorgesehenen Schaukästen vom 12.01.2024 bis zum 27.01.2024.

 

§ 5 Satz 1 der Satzung hatte folgenden Wortlaut: „Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Papendorf in Kraft.“

 

Die Bekanntmachung erfolgt laut § 8 Absatz 2 der Hauptsatzung nur noch als Aushang an der Bekanntmachungstafel am Mehrgenerationenhaus, Alte Schule 1 in Papendorf. Satz 1 des § 5 der Veränderungssperre ist somit unrichtig.

 

Weiterhin stimmt der Text des § 5 Satz 1 der Satzung nicht mit dem in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.2023 beschlossenen Text überein.

 

Eine vorhergehende Ausfertigung der Satzung über die Veränderungssperre erfolgte nicht (formeller Fehler). Dies ist Voraussetzung für deren Wirksamkeit und folgt aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz sowie § 5 Abs. 4 S. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

 

Diese Mängel können durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB richtiggestellt und rückwirkend durch Ausfertigung und erneuter Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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