Beschlussvorlage - VO/LV/30-141/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Unzulässigkeit des Einwohnerantrages „Forderung der Korrektur der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Erhalt des Gutsparks Groß Stove".

 

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Sachverhalt

 

Als formelle Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages schreibt § 18 Abs. 2 S. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vor, dass ein Einwohnerantrag schriftlich an die Gemeindevertretung gestellt werden und eine Begründung enthalten muss.

 

Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

 

Ferner muss er nach § 18 Abs. 2 S. 2 KV M-V von mindestens 5 Prozent oder von mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.

 

Hierbei gelten nach § 171 Abs. 1 KV M-V die Einwohnerzahlen, die vom Statistischen Amt zum 30. Juni des Vorjahres fortgeschrieben worden sind. Im vorliegenden Fall ist somit die Einwohnerzahl der Gemeinde Papendorf vom 30. Juni 2023 maßgeblich. Diese betrug 2.539 Einwohner. Die erforderliche Einwohnerzahl nach § 18 Abs. 2 S. 2, 1. Alt. KV M-V ist somit mit 127 gültigen Unterschriften erreicht.

 

Den vorliegenden Einwohnerantrag unterzeichneten insgesamt 89 Personen. Die Prüfung des Einwohnermeldeamtes hat ergeben, dass hiervon 84 Unterschriften gültig sind. 5 Personen die unterschrieben haben, sind nicht in der Gemeinde wohnhaft und damit keine Einwohner.

 

Mit 84 gültigen Unterschriften ist somit das Erfordernis von 127 gültigen Unterschriften nicht erreicht. Die formellen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 S. 2 KV M-V sind nicht erfüllt und der Einwohnerantrag ist abzulehnen.

 

Die Entscheidung hierüber trifft nach § 18 Abs. 2 S. 3 KV M-V die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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