Beschlussvorlage - VO/LV/50-078/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pölchow hebt den Beschluss VO/LV/50-067/2024 vom 02.07.2024 auf und beschließt die Neufassung der Hauptsatzung lt. Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Die Neufassung der Hauptsatzung, die am 02.07.2024 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 12.09.2024 teilte diese mit, dass es als erforderlich angesehen wird, Wertgrenzen in § 4 Abs. 4 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung (HS) festzulegen, sowie eine Internetbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 5 Baugesetzbuch im § 8 Abs. 2 HS aufzunehmen. Erfolgt keine Änderung, werde eine Beanstandung in Erwägung gezogen.

 

Weitere Anmerkungen der uRAB, die jedoch die Rechtmäßigkeit der Hauptsatzung nicht beeinflussen wurden eingearbeitet.

 

Alle Änderungen sind in roter Schriftfarbe in der Anlage kenntlich gemacht.

 

Die in der Sitzung am 02.07.2024 durch die Gemeindevertretung eingebrachten und beschlossenen Änderungen, nämlich die Öffentlichkeit der Ausschüsse, sowie die männliche und weibliche Sprachform sind in der Vorlage enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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