Beschlussvorlage - VO/LV/80-102/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung lt. Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Die am 03.07.2024 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf trat am 17.08.2024 mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) in Kraft.

 

Mit Schreiben vom 12.09.2024 teilte die uRAB mit, dass sich zwischenzeitlich das Rechtsverständnis modifiziert hat, wies auf Rechtsverstöße hin und riet dringend rechtsaufsichtlich an, zeitnah eine Hauptsatzungsänderung herbeizuführen.

 

Inhaltlich sieht es die uRAB als erforderlich an, Wertgrenzen in § 4 Abs. 4 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung (HS) festzulegen, sowie eine Internetbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 5 Baugesetzbuch im § 8 Abs. 2 HS aufzunehmen.

 

Weitere kleine Anmerkungen der uRAB, die jedoch keine Rechtsverstöße darstellen, wurden eingearbeitet.

 

Alle Änderungen sind in roter Schriftfarbe in der Anlage Lesefassung kenntlich gemacht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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