Beschlussvorlage - VO/BV/70-077/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Spende von der Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG in Höhe von 7.000,00 EUR zum Zweck der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe anzunehmen.

 

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Sachverhalt

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt worden.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet. Entscheidungen von 100,00 EUR bis höchstens 1.000 EUR hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss und Entscheidungen unter 100,00 EUR auf den Bürgermeister übertragen.

 

Der Bürgermeister hat das Angebot von der Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG entgegengenommen, der Gemeinde eine Spende in Höhe von 7.000,00 EUR für den Mehrgenerationenspielplatz „Am Erlenteich“ in Sievershagen zukommen zu lassen.

Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung über die Annahme und die Vermittlung der Spende entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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