Beschlussvorlage - VO/LV/70-095/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hebt den Beschluss VO/LV/70-088/2024 vom 15.07.2024 auf und beschließt die Neufassung der Hauptsatzung lt. Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Die Neufassung der Hauptsatzung, die am 15.07.2024 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 12.09.2024 teilte diese mit, dass es als erforderlich angesehen wird, Wertgrenzen in § 4 Abs. 4 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung (HS) festzulegen, sowie eine Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 S. 5 Baugesetzbuch im § 8 Abs. 2 HS aufzunehmen. Erfolgt keine Änderung, werde eine Beanstandung in Erwägung gezogen.

 

Weitere Anmerkungen der uRAB, die jedoch die Rechtmäßigkeit der Hauptsatzung nicht beeinflussen wurden eingearbeitet.

 

Alle Änderungen sind in roter Schriftfarbe in der Anlage kenntlich gemacht.

 

Die in der Sitzung am 15.07.2024 durch die Gemeindevertretung eingebrachten und beschlossenen Änderungen des § 7 Abs. 3 S. 2 und des § 8 Abs. 2 sind in der Vorlage enthalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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