Beschlussvorlage - VO/BV/60-150/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 "Gewerbegebiet an der Feuerwehr" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Jeannine Haufschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Kritzmow
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Kritzmow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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29.10.2024
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Beschlussvorschlag
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sind, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 “Gewerbegebiet an der Feuerwehr” werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Abwägungsergebnisse sind den Einwendern mitzuteilen.
- Gemäß §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 “Gewerbegebiet an der Feuerwehr” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – (Anlage 2). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 “Gewerbegebiet an der Feuerwehr” wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow gebilligt – (Anlage 3). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat am 24.05.2022 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Feuerwehr“ aufzustellen.
Das knapp 3 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 71, 72, 79 (teilw.) und 80/8 (teilw.) Flur 1 der Gemarkung Kritzmow. Es wird begrenzt durch:
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im Nordosten: |
Plangeltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 20 (Mischgebiet Am Karauschensoll) und Nr. 15 (Wohngebiet Pingels Teich) mit der Straße Zanderweg; |
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im Südosten: |
vorhandene Wohnbebauung an der Satower Straße; |
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im Südwesten: |
Grünzug an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Stäbelow; |
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im Nordwesten: |
Plangeltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 23 (Feuerwehr am Zanderweg) und Ackerfläche. |
Das Plangebiet ist als gewerbliche Fläche Bestandteil des wirksamen Flächennutzungsplans.
Es wurde das zweistufige Regelverfahren mit einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde im Februar 2023 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Behörden- und TöB-Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte bereits im Sommer 2022.
Auf Grund der Nähe des geplanten Gewerbegebiets zu schutzbedürftigem Wohnen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis sind im Gewerbegebiet Emissionskontingente festzusetzen.
Der von der Gemeindevertretung gebilligte Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wurden gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 02.10.2023 bis zum 02.11.2023 im Internet veröffentlicht.
Auf Grund von Änderungen am Entwurf nach dessen Veröffentlichung wurden die Unterlagen erneut vom 20.01.2024 bis zum 20.02.2024 im Internet veröffentlicht. Die Änderungen waren erforderlich, da die schalltechnische Untersuchung überarbeitet wurde und zu abweichenden Emissionskontingenten kam.
Nach der erneuten Veröffentlichung wurde der Entwurf bezüglich der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen dahingehend geändert, dass Anlagen für soziale Zwecke im Gewerbegebiet nicht zulässig sind. Diese Änderung erforderte eine erneute Veröffentlichung, die in der Zeit vom 19.06.2024 bis zum 19.07.2024 durchgeführt wurde.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind mit Schreiben vom 28.09.2023 um Stellungnahme zu Planentwurf und Begründung gebeten worden. Die geänderten Entwürfe wurden den von den Änderungen betroffenen Behörden zur erneuten Stellungnahme vorgelegt.
Mit dem vorliegenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit geprüft und abgewogen.
Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zu den Entwürfen der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Feuerwehr“ sind den jeweiligen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die sich geäußert haben, zu übersenden.
Mit ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet an der Feuerwehr“ in Kraft. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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