Beschlussvorlage - VO//20-244/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Teilnahme am Projekt "Kinderfreundliche Kommunen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Jörg Blotenberg
- Antragsteller:
- Manja Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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10.10.2024
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Sachverhalt
Kinderfreundliche Kommunen e.V. ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie bietet Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern und damit ihren Schutz, ihre Förderung und ihre Beteiligung vor Ort umzusetzen.
Kinderfreundliche Kommunen orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und den Erfahrungen der internationalen "Child Friendly Cities Initiative" wurden vier Schwerpunkte für das Programm entwickelt:
- Vorrang des Kindeswohls
- Kinderfreundliche Lebenswelten
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Recht auf Information und Kontrolle
Die Kommunen entwickeln unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen und ein individuell auf sie zugeschnittenes Programm, in dem sie auf die oben genannten Schwerpunkte hinarbeiten und für deren Umsetzung sie das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ erhalten.
Der Prozess ist wie folgt strukturiert:
- Beschlussfassung in der Gemeindevertretung
- Bestandsaufnahme der Kommune unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Empfehlungen für einen Aktionsplan mit Hilfe von Experten
- Umsetzung des Aktionsplanes nach erneuter Beschlussfassung durch den Gemeinderat
- Verleihung des Siegels "Kinderfreundliche Kommune“
- Begleitung der Umsetzung des Aktionsplanes durch das Expertenteam
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 10.09.2024 einstimmig für die Antragstellung ausgesprochen.
Der Hauptausschuss wurde am 26.9.2024 im TAO 5 „Beratung und Information zu aktuellen Themen“ ebenfalls über die Inhalte des Projektes und die Antragstellung kurz informiert.
