Beschlussvorlage - VO/OS/20-241/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Medienentwicklungsplan für die Grundschule Lichtenhagen gemäß des dieser Vorlage beigefügten Entwurfs.

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Sachverhalt

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Ziele des Digitalpaktes sind der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik. Die Schule hat dazu ein Medienbildungskonzept aufgestellt. Die Gemeinde als Schulträger entwickelt auf dieser Grundlage einen Medienentwicklungsplan. Beide zusammen sind die Voraussetzung zur Gewährung von Fördermitteln.

Der Medienentwicklungsplan (MEP) wurde durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern entworfen. Der Zweckverband berät in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen bei den Belangen des DigitalPakts Schule.

Die erste Version des MEP-Entwurfs wurde zuletzt auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde am 25.04.2023 beraten, zuvor bereits mehrfach thematisiert.

Der Fachausschuss schätzt dazu folgendes ein:

„Im Ergebnis liegt jetzt ein zeitgemäßer und zukunftsfähiger MEP mit einem entsprechenden Aufbau, einer Zielsetzung, der Berücksichtigung des bildungspolitischen Rahmens, dem technischen Konzept, einem Betriebs- und Servicekonzept, einem Fortbildungskonzept sowie Anregungen für das Finanzierungskonzept und den Umsetzungsplan für die Gemeinde [vor]. Das Medienbildungskonzept der Schule liefert die Inhalte und der Medienentwicklungsplan sichert die Umsetzung. [...] Das Kollegium der Grundschule war inzwischen schon zum zweiten Mal im digitalen Klassenzimmer, hat sich beraten lassen und vieles an digitaler Technik ausprobiert, um zu wissen, was gebraucht wird und womit auch im gesamten Team gern gearbeitet werden möchte. Um mit der Ausschreibung bzw. Einzelanschaffung beginnen zu können, bedarf es eines Votums des Ausschusses der o.g. Inhalte zum Entwurf des MEPs.“

Der vorliegende Entwurf wurde durch den Fachausschuss am 25.04.2023 einstimmig (fünf Ja-Stimmen) befürwortet.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 den Entwurf des MEP und die damit für die Umsetzung erforderlichen Beschaffungen einstimmig (vier Ja-Stimmen) gebilligt. 

Die Maßnahme steht nunmehr direkt vor ihrem Abschluss. Die entstandenen Kosten sind beziffert und insgesamt in die hierzu punktuell anpasste finale zweite Version des MEP-Entwurfs, erstellt durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern, eingearbeitet worden, so dass nunmehr ein sachgerechter Plan der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Gemeinde ist für die Ausgaben bisher in Vorleistung gegangen. Mit Beschluss des MEP kann nun beim Landesförderinstitut M-V unter Vorlage der beglichenen Rechnungen die Mittelanforderung erfolgen. Der Abruf der Fördermittel in Höhe von maximal rund 102.000 Euro ist für Ende Oktober / Anfang November 2024 vorgesehen (Frist 30.11.2024). Ein Großteil wird verwendet für die Errichtung digitaler Tafeln in den Klassenräumen und die dafür umgesetzten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Daten- und des Elektronetzes.

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Finanz. Auswirkung

Keine direkten aus dem MEP-Beschluss.

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Anlagen

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