Informationsvorlage - IV/BV/50-081/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  • Fahrbahnschaden Rostocker Chaussee

Die Schadstelle im Bereich der Fahrbahn, kurz vor dem Ortseingang Pölchow, besteht seit geraumer Zeit. Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen ist ein tiefgreifender, baulicher Einsatz erforderlich. Dieser kann aufgrund des angrenzenden Baumbestandes nicht vorgenommen werden. Einer Fällung des, den Aufbruch verursachenden, Baumes wurde durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Rostock nicht zugestimmt. Auf die Schadstelle wird mit geeigneter Beschilderung hingewiesen (Verkehrszeichen 274-60: Geschwindigkeitsbegrenzung 60 Km/h und Verkehrszeichen 112: unebene Fahrbahn). Diese wurde durch die Verwaltung beantragt und durch die untere Verkehrsbehörde des Landkreis Rostock angeordnet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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