Beschlussvorlage - VO/AV/70-096/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Lambrechtshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Astrid Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lambrechtshagen
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Entscheidung
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15.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs in einem offenen Vergabeverfahren nach VgV (Vergabeverordnung).
Das Vergabeverfahren soll den durch die Freiwillige Feuerwehr definierten technischen Parametern entsprechen und wie folgt ausgestaltet werden:
Losaufteilung:
Los 1 – Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 2 – Beladung
Los 3 – Geräte zur technischen Hilfeleistung mit Zubehör
Bewertungskriterien
Preis: 50 %
Lieferzeit 10 %
Garantie: 10 %
Qualität: 30 %
Sachverhalt
Die Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrem Haushaltsplan finanzielle Mittel zur Beschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Lambrechtshagen eingestellt.
Der vorab ermittelte Auftragswert beträgt voraussichtlich 563.025,00 Euro (netto) und liegt damit oberhalb des Schwellenwerts für eine europaweite Ausschreibung von 221.000,00 Euro.
Das Vergabeverfahren soll wie folgt ausgestaltet werden:
1. Losaufteilung
Los 1 – Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Los 2 – Beladung
Los 3 – Geräte zur technischen Hilfeleistung mit Zubehör
Aufgrund der insbesondere feuerwehrspezifischen oder sonst technisch anspruchsvollen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau soll ausnahmsweise eine Zusammenfassung von Fahrgestell und Aufbau zu einem Fachlos zur Vermeidung möglicher Schnittstellenprobleme erfolgen.
Laut § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB sind Leistungen in Fachlosen zu vergeben. Für Fahrzeugbeschaffungen gilt somit die Aufteilung in die Fachlose Fahrgestell, Aufbau und Beladung/Ausrüstung, da es für diese Leistungsteile jeweils einen eigenen Markt gibt. Der Gesetzgeber lässt jedoch die Zusammenfassung von Fachlosen zu, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
Im konkreten Fall liegen diese Gründe vor, da die Schnittstellen zwischen dem Fahrgestell und dem feuerwehrtechnischen Aufbau zu Beginn der Ausschreibung nicht konkret und erschöpfend definiert werden können.
2. Technische Parameter
Die technischen Anforderungen wurden durch die Freiwillige Feuerwehr definiert und werden aktuell im Dialog mit der Freiwilligen Feuerwehr in den Vergabeunterlagen umgesetzt.
3. Bewertungskriterien
Preis: 50 %
Lieferzeit 10 %
Garantie: 10 %
Qualität: 30 %
Erläuterung:
Eine kurze Lieferzeit und eine langer Garantiezeitraum werden jeweils am höchsten bewertet. Dafür werden die einzelnen Angebote einander gegenübergestellt und nach einem durch die Freiwillige Feuerwehr definierten Punktesystem bewertet. Das Ergebnis geht mit jeweils 10 % in die Wertung ein.
Für die Bewertung der Qualität werden Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien definiert. Ausschlusskriterien müssen erfüllt werden, anderenfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertungskriterien entsprechen einem gewünschten Qualitätsniveau, das in unterschiedlichen Erfüllungsgraden umgesetzt werden kann. Die Erfüllung der Bewertungskriterien wird für jedes Angebot nach einem durch die Freiwillige Feuerwehr definierten Punktsystem ermittelt, das Ergebnis geht mit 30 % in die Wertung ein.
