Beschlussvorlage - VO/LV/60-172/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung lt. Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Die am 25.06.2024 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow trat am 16.08.2024 mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) in Kraft.

 

Mit Schreiben vom 12.09.2024 teilte die uRAB mit, dass sich zwischenzeitlich das Rechtsverständnis modifiziert hat, wies auf Rechtsverstöße hin und riet dringend rechtsaufsichtlich an, zeitnah eine Hauptsatzungsänderung herbeizuführen.

 

Inhaltlich sieht es die uRAB als erforderlich an, Wertgrenzen in § 4 Abs. 4 Nr. 3, § 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung (HS) festzulegen, sowie eine Internetbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 5 Baugesetzbuch im § 8 Abs. 2 HS aufzunehmen.

 

Weitere Anmerkungen der uRAB, die jedoch keine Rechtsverstöße darstellen, wurden eingearbeitet.

 

Ferner wurde berücksichtigt, dass die Gemeinde Kritzmow mit Stichtag 30.06.2024 nach den Erhebungen des Statistischen Amtes eine Zahl von 4.009 Einwohnern aufweist. Damit können nach § 171 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 8 Abs. 1 Entschädigungsverordnung M-V die Entschädigungen zum 01.01.2025 erhöht werden.

 

Alle Änderungen sind in roter Schriftfarbe in der Anlage Lesefassung kenntlich gemacht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja, die Erhöhungen für Entschädigungen sind im Haushalt 2025 geplant.

 

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Anlagen

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