Informationsvorlage - IV/BV/20-249/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entlang des Steinbecker Weges soll ein circa 300m langer Geh- und Radweg als Anbindung an den Verlauf der neuen Ortsumgehung entstehen. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der gemeinsamen Geh- und Radverkehrsanlage, beginnend am Kreisverkehr Driftenweg und beinhaltet auch die barrierefreie Querung der Gemeindestraße an dieser Stelle. Nach Festlegung einer Vorzugsvariante werden im Verlauf der Planung die Themen Entwässerung und Eingriff in die Bestandspflanzungen beleuchtet.

 

Die vorliegende Planung umfasst eine Variantenuntersuchung. In den Vorüberlegungen werden 3 Alternativen untersucht. Variante 1 kann aufgrund der fehlenden mindestbreite nicht weiterverfolgt werden. Im Ergebnis der Untersuchung setzt sich die Variante 2 gegenüber Variante 3, im Vergleich, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bewertungskriterien (u.a. Raumstrukturelle Wirkung, Wirtschaftlichkeit), durch.

 

Die Verwaltung bittet den Bauausschuss um Information ob die Variante 2 als Vorzugsvariante betrachtet werden soll und mithin die Grundlage für weitere Planungen bildet. 

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Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung.

 

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Anlagen

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