Beschlussvorlage - VO/FV/20-255/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit Ihren Anlagen.

 

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Sachverhalt

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wurde auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachämter aufgestellt.

Am 08.10.2024 hat die Finanzverwaltung den Entwurf mit dem Bürgermeister, der Finanzausschussvorsitzenden und den Fachbereichtsleitern abgestimmt. Einige Positionen bedürfen noch weiterer Klärung. Diese werden zur Finanzausschusssitzung vorgelegt.

Derzeit weist der Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 1.034.100 EUR (Z 25) aus und ist damit derzeit jahresbezogen nicht ausgeglichen. Da der sonstige Sonderposten (Haushaltskonsolidierungsrücklage) planerisch fast vollständig aufgebraucht ist, kann der Haushaltsausgleich nur unter Inanspruchnahme und Abschmelzung des Vortrages aus Vorjahren erreicht werden.

Der Finanzhaushalt weist ein Defizit in Höhe von 590.100 EUR aus (Z 37).

Für die veranschlagten Investitionen werden 927.400 EUR (Z 28) benötigt. Insgesamt müssen Finanzmittel im Umfang von 1.322.700 EUR (Z 36) bereitgestellt werden. Die Finanzplanjahre 2025 bis 2028 weisen im Ergebnishaushalt negative Salden und im Finanzhaushalt werden positive Salden ausgewiesen.

 

Ein Haushaltserlass bzw. Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Europa für die Haushaltsplanung 2025 liegen derzeit noch nicht vor. Die Zuweisungen und Umlagen für die Haushaltsplanung 2025 wurden zunächst mit einer Hochrechnung angepasst. Aus den Angaben und Berechnungen lassen sich jedoch keinerlei Rechtsansprüche gegenüber dem Land auf Zahlungen von Zuweisungen ableiten.

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt, in dem neben den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen auch die Abschreibungen für die Investitionsmaßnahmen und die in der Gemeinde vorhandenen Vermögensgegenstände erwirtschaftet werden müssen, stehen Erträge im Umfang von 6.100.400 EUR und Aufwendungen in Höhe von 7.134.500 EUR gegenüber. Somit beträgt das Jahresergebnis – 1.034.100 EUR (Zeile 25).

 

Die Kreisumlage wurde vorläufig mit 43,57% der Umlagegrundlage (5.249.056,78) in Höhe von 2.287.000 EUR veranschlagt (Vorjahr 2.124.500 EUR Umlagegrundlage 5.174.000,67 bei 41,06%). Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2024 wird die Kreisumlage korrigiert, da die vorläufige Festsetzung der Kreisumlage für 2024 auf 43,57% der Umlagegrundlage festgesetzt wurde.

Die Amtsumlage wurde mit 643.900 EUR mit einem Prozentsatz von 12,27% (Vorjahr 736.900 EUR bei 15,21%) veranschlagt. Auch im Jahr 2025 erfolgt eine Entlastung der Amtsumlage.

Die Steuererträge (A Steuer, B Steuer) wurden auf der Basis der tatsächlichen Veranlagung 2024 angesetzt. Die Gewerbesteuer ist nach dem vom Finanzamt festgesetzten Vorrauszahlungen in Höhe von 1.900.000 EUR (Vorjahr 1.700.000 EUR) eingestellt. Die Gewerbesteuerumlage wird auf den Ertrag der Gewerbesteuer berechnet.

Die Einkommens- und Umsatzsteueranteile wurden gemäß der Herbst-Steuerschätzung 2023 insgesamt in Höhe von 2.754.300 EUR veranschlagt. Für die Schlüsselzuweisungen erfolgte ebenfalls eine vorläufige Hochrechnung. Damit erhält die Gemeinde für das Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen aufgrund ihrer eigenen Finanzkraft.

 

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit werden wie im Vorjahr in Höhe von 72.600 EUR berücksichtigt.

 

Für Unterhaltung, Wartungen, Instandsetzung und Bewirtschaftung der Trauerhalle, des Ärztehauses und des Gebäudes Dorfstraße 41 werden die Aufwendungen nahezu konstant zum Vorjahr gehalten.

 

Die Aufwendungen im Produkt Bauhof sind mit 458.300 EUR (Vorjahr 375.500 EUR) beantragt. Dieses ist durch die Erhöhung der Personalkosten (Tarifanpassung), die Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte sowie die Miete für Geräte zu verzeichnen. Bereits im Jahr 2024 waren die Mittel nicht ausreichend.

 

Das Produkt Brandschutz wurde gegenüber dem Vorjahr mit einem um 41.900 EUR erhöhtem Gesamtzuschuss von 275.900 EUR für die laufende Geschäftstätigkeit veranschlagt. Besondere Berücksichtigung fanden die Geräte- und Fahrzeugunterhaltung (30.000 EUR), Aufwendungen für die Jugendfeuerwehr (6.000 EUR), Aus- und Fortbildung (2.900 EUR) und die Dienst- und Schutzbekleidung (24.000 EUR) etc.

Der Zuschuss für den LKW Führerschein (5.500 EUR) und die Kameradschaftskasse (7.500 EUR) wurden berücksichtigt.

Für die Aufwendungen der Instandsetzung/Instandhaltung werden Mittel in Höhe von 35.000 EUR benötigt, davon entfallen 2.000 EUR für allgemeine Reparaturen, 33.000 EUR für die Dachreparatur, Pflasterarbeiten Stellplatzausfahrten etc.

Für die Unterhaltung von Teichen werden 15.000 EUR für die Entschilfung beantragt. Die verbleibenden Mittel aus dem Jahr 2024 werden in das Jahr 2025 weiterübertragen.

 

Die verbleibenden Mittel für den Katastrophenschutz werden in das Jahr 2025 weiterübertragen und stehen somit zur Verfügung.

 

Die Aufwendungen für Instandhaltung/Instandsetzung in der Grundschule werden in Höhe von 66.000 EUR (Vorjahr 29.000 EUR) beantragt. Diese werden benötigt für Malerarbeiten, neues Schul-Logo, Schriftzüge, Videoüberwachung etc.

Für den Schullastenausgleich für die Grundschule werden Mittel in Höhe von 30.000 EUR für 16 Schüler (Vorjahr 20.000 EUR für 15 Schüler) veranschlagt. Bereits im Jahr 2024 waren die Mittel nicht ausreichend.

Die Aufwendungen für Schwimmen einschl. Buskosten werden in Höhe von 12.100 EUR (Vorjahr 12.300 EUR) veranschlagt.

Für Informationstechnik werden Mittel in Höhe von 17.400 EUR (Vorjahr 20.000 EUR) beantragt. Diese beinhalten unter anderem Schüler-Laptops, Wartungen, Software etc.

 

Der Schullastenausgleich für die Regionale Schule wird in Höhe von 130.000 EUR für 92 Schüler (Vorjahr 86.000 EUR bei 84Schüler) veranschlagt. Die Mittel waren bereits im Jahr 2024 nicht ausreichend und es können noch Beträge aus Endabrechnungen vergangener Schuljahre fällig werden.

 

Für den Zuschuss für Veranstaltungen (Dorffest) werden Mittel in Höhe von 12.000 EUR wie im Vorjahr bereitgestellt.

 

Der Zuschuss für die Kirche beläuft sich auf 500 EUR.

Die Mittel für die Erstausstattung von Neugeborenen werden wie im Vorjahr in Höhe von 6.000 EUR geplant.

 

Die Ausgleichszahlungen für Kinder in Tageseinrichtungen werden in Höhe von 798.100 EUR für 325 Kinder (Vorjahr 764.000 EUR für 330 Kinder) veranschlagt.

Die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale für das Jahr 2025 für die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung wird auf 204,64 EUR pro Kind (Vorjahr 191,25 EUR pro Kind) festgesetzt.

 

Der Zuschuss für die Jugendarbeit wird in Höhe von 50.000 EUR (Vorjahr 50.500 EUR) beantragt.

 

Aus dem Bereich Förderung des Sports wurden zahlreiche Förderanträge der einzelnen Akteure gestellt (35.200 EUR). Diese sind im Haushaltsentwurf nicht in voller Höhe berücksichtigt. Die Zuschüsse belaufen sich insgesamt auf 20.200 EUR.

 

Im Produkt Sportstätten bewegen sich die beantragten Ansätze weitgehend im Rahmen des Vorjahres. Für die Unterhaltung der Sporthalle wird ein Übertragungsvermerk in das Jahr 2025 gesetzt. Lediglich für die Unterhaltung und Bewirtschaftung werden Mittel in Höhe von 54.300 EUR (Vorjahr 53.700 EUR) veranschlagt, davon entfallen 45.000 EUR für Reinigungskosten. Weiterhin wurden für Instandsetzung/Instandhaltung Mittel in Höhe von 5.000 EUR beantragt (Malerarbeiten, Reparaturen etc.). Für die verbleibenden Mittel aus dem Jahr 2024 wird ein Übertragungsvermerk für das Jahr 2025 gesetzt.

 

Für Bauleitplanung werden alle noch verfügbaren Mittel in das Jahr 2025 übertragen und stehen weiter zur Verfügung. Zusätzlich werden 72.000 EUR für Gutachten zur Einschätzung der Verwertung/Weiterentwicklung der Bestandsgebäude und Flächen veranschlagt.

 

Die Aufwendungen für kommunale Wohnungen werden nahezu konstant zum Vorjahr gehalten.

 

Die Erträge aus Konzessionsabgaben werden wie im Vorjahr in Höhe von 150.000 EUR geplant.

 

Für Stromkosten der Straßenbeleuchtung werden wie im Vorjahr Mittel in Höhe von 50.000 EUR benötigt. Die Abrechnung der Anlagen Ende 2024 ist abzuwarten. Eine neue Ausschreibung mit entsprechenden Kosten für 2025 ist erforderlich.

Die Aufwendungen für die Straßenunterhaltung werden in Höhe von 50.000 EUR beantragt. Für die verbleibenden Mittel aus dem Jahr 2024 wird ein Übertragungsvermerk in das Jahr 2025 gesetzt. Für den Winterdienst werden Mittel in Höhe von 14.000 EUR bereitgestellt. Dies entspricht dem durchschnittlichen Bedarf der letzten Jahre.

Für Unterhaltungsmaßnahmen von Entwässerungsanlagen in den Straßen werden 50.000 EUR für Rohrleitungen in der Hauptstraße 2. Abschnitt fortgeführt und zusätzlich Instandsetzungen in der Nordkante/Strandweg (Vorjahr 20.000 EUR) beantragt. Die verbleibenden Mittel aus dem Jahr 2024 werden in das Jahr 2025 weiterübertragen.

 

Für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen werden Mittel in Höhe von 47.800 EUR (Vorjahr 43.500 EUR) inkl. Grünschnitt geplant.

Für die Baumpflege wird ein Übertragungsvermerk in das Jahr 2025 gesetzt und weitere 28.000 EUR bereitgestellt. Im Jahr 2025 sind neben den planmäßigen Pflegearbeiten am Altbestand und der Beseitigung von Wetterschäden sowie Ausgleichspflanzungen vorgesehen.

 

Die Entgelte für den Wasser- und Bodenverband werden in Höhe von 56.000 EUR (Vorjahr 28.000 EUR) veranschlagt. In ungeraden Jahren wie 2025 werden von allen Grundstückseigentümern Gebühren erhoben. Die Beiträge an die Verbände werden infolge der Zunahme von Schäden steigen. Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband belaufen sich auf 230.000 EUR (Vorjahr 110.000 EUR).

 

Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung im Gemeindezentrum werden in Höhe von 56.000 EUR (Vorjahr 53.400 EUR) geplant. Hiervon entfallen auf die Reinigungskosten 46.000 EUR. Alle weiteren Sachkosten entsprechen nahezu dem Vorjahr.

 

 

 

 

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt umfasst 5.808.300 EUR Einzahlungen und 6.398.400 EUR Auszahlungen für die laufende Geschäftstätigkeit. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt somit im Entwurf -590.100 EUR (Z 18).

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -732.600 EUR (Z 29), da den Auszahlungen von 927.400 EUR Einzahlungen von 194.800 EUR gegenüberstehen.

 

Neu beantragt wurden u.a. Mittel für:

  • Zusatzgeräte für Fahrzeuge Bauhof       12.500 EUR
  • BGA Feuerwehr         12.900 EUR
  • Fahrzeuge FFw Zubehör          2.000 EUR
  • Grünes Klassenzimmer weitere       15.000 EUR
  • Deckenerneuerung Gewerbeallee weitere      30.000 EUR
  • Neubau Radweg Steinbecker Weg     325.000 EUR
  • Hochwasserschutz Vorflut Rohrleitung weitere   465.000 EUR
  • Gewerbeallee Kreuzung RW-Kanal weitere      50.000 EUR
  • Vorflutinstandsetzung Bereich Mühle      10.000 EUR

 

Weiterhin werden Haushaltsreste im Umfang von ca. 3,6 Mio. EUR übertragen, um begonnene Maßnahmen abzuschließen.

 

Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen werden in Höhe von 160.800 EUR geplant. Das FAG hat die Infrastrukturpauschale (ISP) zur Verbesserung der kommunalen Investitionstätigkeit bzw. Instandhaltungsmaßnahmen gewährt. Die Gemeinde kann mit Einzahlungen in Höhe von 155.000 EUR rechnen.

Weiterhin werden pauschale Mittel in Höhe von 5.800 EUR aus dem Konjunkturprogramm Schulen gemäß FAG gewährt.

Die Einzahlungen aus Sonderposten aus Beiträgen für den Ausgleich der Straßenausbaubeiträge werden in Höhe von 34.000 EUR geplant.

Damit belaufen sich die Investitionseinzahlungen auf 194.800 EUR (Z 24).

Insgesamt beträgt der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit minus 732.600 EUR (Zeile 29).

 

Es ergibt sich eine Abnahme der liquiden Mittel um 1.322.700 EUR (Z 36).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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