Beschlussvorlage - VO/OS/50-091/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Herr Reinhard Schmidt wird mit Wirkung vom 10.12.2024 aus seiner Funktion des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

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Sachverhalt

Der Gemeindewehrführer Herr Reinhard Schmidt beantragte aus persönlichen Gründen seine vorzeitige Abberufung durch die Gemeindevertretung gemäß § 12 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG). Da die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch die vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Wunsch des Kameraden auf die vorzeitige Abberufung zu entsprechen und ihn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

Die Entlassungsverfügung wird dem Kameraden mit Zustellungsurkunde zugestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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