Beschlussvorlage - VO/BV/20-238/2024-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg mit der dazugehörenden Begründung einschließlich Umweltbericht.

siehe Anlagen 1 und 2

 

2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage ist mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung im Internet ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, sich zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg zu äußern.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet PV-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg gefasst, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg in der Ortslage Lichtenhagen zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird folgendermaßen begrenzt:

im Süden:

vom Admannshäger Weg,

im Osten und Norden:

Ackerfläche,

im Westen:

Gemarkungsgrenze Lichtenhagen/Admannshagen.

Da das Vorhaben dem im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (LEP 2016) formulierten Ziel der Raumordnung, wonach landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden dürfen (5.3 (9) LEP 2016) widerspricht, hat die Gemeinde im Oktober 2022 einen Antrag auf eine Zielabweichung gestellt. Grundlage für den Antrag war die vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im Sommer 2021 herausgegebene Bewertungsmatrix, unter welchen Bedingungen im Einzelfall von der raumordnerischen Zieldefinition abgewichen werden kann. Eine Entscheidung über den Antrag auf Zielabweichung liegt bislang nicht vor. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans kann trotzdem vorangetrieben werden, um bei positivem Bescheid eine schnelle Umsetzung der Planung zu gewährleisten und mit der Nutzung regenerativer Energien in Form von Solarenergie zur zukünftigen Energieversorgung und damit zum Klimaschutz beizutragen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt im Planbereich noch Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan zu ändern und eine Sonderbaufläche für Erneuerbare Energien darzustellen.

Im weiteren Verfahren sind die Veröffentlichung im Internet und die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Anregungen aus Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen sind in die anschließende Abwägung einzustellen.

 

In der Fassung wurden die Anmerkungen der Bauausschusssitzung von Mai 2024 berücksichtigt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.2024 wurde über den eingereichten geänderten Entwurf diskutiert. Zuvor stellte die Investorin die Ergebnisse der letzten 2 Jahre vor.

Ein Teil der Gemeindevertretung sah die Umsetzung zum Thema Bepflanzung als nicht erfüllt an. Die vorgeschlagene Heckenpflanzung solle als Ausgleich angesehen werden. Weiterhin sollte eine Ausgleichspflanzung innerhalb des B-Plan-Gebietes angesiedelt sein und aus vielen Pflanzenarten bestehen, die auch zu unterschiedlichen Zeiten blühen.

 

Der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss wurde mit einer Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

 

Der Entwurf wurde erneut überarbeitet.

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Finanz. Auswirkung

Keine, da Investor die Kosten übernimmt.

 

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Anlagen

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