Beschlussvorlage - VO/LV/20-266/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Durchführbarkeit des Projektes „Gemeinde und Bildungscampus Elmenhorst/Lichtenhagen“ unter den jetzigen Gegebenheiten, Umständen und Bedingungen umfassend zu erklären. Des Weiteren ist zu erklären, welche Alternativen wann erwogen werden sollen, sofern eine vollständige Umsetzung als nicht gesichert erscheint.

 

Insbesondere ist zum Projekt Gemeinde und Bildungscampus Elmenhorst/Lichtenhagen darzulegen:

 

  1. bestehende Klarheit aller rechtlichen, baurechtlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Projektes
  2. gesicherte Gesamtfinanzierung
  3. Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung von Abschreibungen
  4. finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde
  5. Erfüllung aller Förderbedingungen, wie z.B. maximale Größe eines in sich abgeschlossenen Einzelprojektes bis 12 Mio. €
  6. in Aussicht gestellte Fördermittel
  7. Finanzierung von Teilprojekten, die nicht gefördert werden
  8. Klarheit, dass ggf. erhaltenen Fördermittel innerhalb eine Jahres umgesetzt und abgerechnet werden
  9. Zeitplan bis zur und Modalitäten der Inbetriebnahme
  10. geplante Veräußerung/Verpachtung von Eigentum der Gemeinde zur Gegenfinanzierung
  11. vollständige – auch finanzielle -  Auswirkungen des Projektes auf Einwohner der Gemeinde

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Es besteht völlige Einigkeit darüber, dass eine neue Schule dringend erforderlich ist. Der Bedarf wurde frühzeitig erkannt und das Projekt zur Erweiterung Grundschule Lichtenhagen Dorf um 8 Klassenräume für ca. 2 Mio. € entwickelt - welches ohne Finanzierungshilfen hätte umgesetzt werden können. Dieses Projekt wurde 2019 gestoppt.

 

Fortan wurden bereits erhebliche finanzielle Eigenmittel für die Entwicklung des Projektes aufgewendet, das zu einem Campus mit einer Projektgröße von derzeit ca. 71 Mio. € auf 15 ha Kirchenland gewachsen ist. Der 1. Bauabschnitt für ca. 28 Mio. € auf 2,5 ha wurde begonnen. Aktuell wurde die Planungsphase 2 beauftragt. Förderanträge sollen bis August 2025 gestellt werden.

 

Im Ergebnis dessen sind die aufeinander folgenden Haushalte 2024 und 2025 nicht mehr ausgeglichen. In der Haushaltsplanung 2025 sind keine Mittel für das o.g. Projekt verzeichnet.

 

Die weitere Realisierung des Projektes beruht wesentlich auf der Verwendung von Fördermitteln aus verschiedenen Fördertöpfen des Landkreises Rostock, des Landes Mecklenburg Vorpommern, des Bundes und von Drittmitteln!

 

Die Antragstellung von Fördermitteln ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und deren Höhe besteht nicht. Entspricht eine gezahlte Förderung nicht den Bedingungen, kann eine Rückzahlung gefordert werden.

 

Zur schwierigen finanziellen Lage der Fördermittelgeber Kreis, Land und Bund

 

Der Landkreis Rostock erwartet nach 2026 mindestens ein Defizit von 27,5 Mio. €, ein Haushaltssicherungskonzept ist vorgesehen.

 

Das Land Mecklenburg/Vorpommern wird im Ergebnis des Zensus 300 Mio. € weniger Zuwendung pro Jahr erhalten und will bis 2035 etwa 400 Mio. € einsparen.

 

Die Bundesregierung ist nach dem Aus der Ampelkoalition gescheitert. Das hat Konsequenzen für die Staatsfinanzen. Notwendigen Beschlüsse eines Nachtragshaushaltes für 2024 und eines Haushaltes für 2025 scheinen problematisch.

 

Die beschriebene Lage hat absehbar erhebliche Auswirkungen auf die Förderung von Projekten. Das finanzielle Risiko trägt momentan ausschließlich die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister. Um Schaden von der Gemeinde abzuwenden und frühzeitig reagieren zu können, ist jetzt eine umfassende Auskunft zwingend erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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