Beschlussvorlage - VO/OS/60-183/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zum Wahlvorschlag für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortswehr Schwaß der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kritzmow
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Der stellvertretende Ortswehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Für die Position des stellvertretenden Ortswehrführers wurde ein Wahlvorschlag
der Kameraden eingereicht:
Herr Richard Biermann
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
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Der Kamerad muss |
Richard Biermann |
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- mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören, |
- ist seit 03.02.2006 Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr, |
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- die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen, |
- Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Biermann für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. |
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- für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und |
- Gruppenführer: Verpflichtung zur Absolvierung des Lehrgangs bei Annahme der Wahl, Bedarf bereits angefragt - Leiter einer Feuerwehr: Verpflichtung zur Absolvierung des Lehrganges bei Annahme der Wahl |
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- das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
- Herr Biermann ist 36 Jahre alt. |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die damit ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung). Wird die Zustimmung nicht erteilt, müssen neue Wahlvorschläge erarbeitet werden.
Stimmen Sie der Wahl zu, so wird nach erfolgter Wahl der Gewählte auf der nächsten Gemeindevertretersitzung zum Ehrenbeamten ernannt.
Finanz. Auswirkung
Keine finanziellen Auswirkungen durch die Zustimmung.
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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