Beschlussvorlage - VO/LV/20-271/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, welche die Verkehrssicherheit auf der Brücke einschließlich Auffahrten im Steinbecker Weg über die L 12 erhöhen. Unter anderem ist die Einrichtung einer Ampel zu prüfen. Verantwortlichkeiten sind zu klären, insbesondere die Zuständigkeiten der Gemeinde.

Die Stellungnahme des Behindertenbeauftragen der Gemeinde ist vorzulegen.

 

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Sachverhalt

 

Im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Elmenhorst (12) wurde eine Brücke neu errichtet und am 27.09.2024 für den fließenden Verkehr freigegeben. Diese Brücke wird seitdem im beidseitigen Begegnungsverkehr durch alle Arten von Verkehrsteilnehmern:

  • Pkw- und LKW-Verkehr
  • Kradfahrer 
  • landwirtschaftlicher Verkehr
  • E-Scooter
  • E-Bikes, Fahrräder
  • Fußgänger
  • Reiter und Tierführer
  • Fußgänger auch mit Schulkindern
  • Rollstuhlfahrer

genutzt.

 

Seit der Übergabe der Brücke über die Umgehungsstraße häufen sich Beschwerden über die aktuelle Verkehrssituation an dieser Stelle. Verkehrsteilnehmer begegnen auf den langen und nicht einsehbaren Auffahrten mit ca. 6 % Steigung bzw. oben auf der Brücke.

Auf der Südseite ist eine Ausweichstelle kurz vor der Brücke, auf der Nordseite fehlt diese.

Ein Verkehrsteilnehmer kann beim Befahren der Brücke nicht erkennen, ob ein Fahrzeug im Gegenverkehr kommt. Fahrzeugführer mussten bereits wegen Gegenverkehr rückwärts die Rampe wieder herunterfahren. Es wird von Verkehrsunfällen mit leichten Blechschäden und von etlichen kritischen Situationen berichtet. Besonders gefährdet sind Fußgänger und Rollstuhlfahrer, für die nicht ausreichend Platz ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Brücke auch für den Schulverkehr genutzt wird. Über die Gefahrensituation im Winter bzw. bei Glätte liegen noch keine Erkenntnisse vor. Ebenso ist bisher nicht bekannt, wie die Situation bei der Müllabfuhr oder bei Lieferfahrzeugen ist, die breiter als PKW sind.

Die Brücke war ursprünglich mit einer Fahrbahnbreite von 3,40m konzipiert und wurde für den landwirtschaftlichen Verkehr auf 4,5m verbreitert. Im April 2013 lehnte der Vorhabenträger die Forderung der Gemeinde auf eine Breite von 6,00m ab, da die Gemeinde die Übernahme der Mehrkosten ablehnte.

Die Brücke wurde durch die Gemeinde abgenommen und übernommen

 

Vor dem Befahren der Auffahrt zur Brücke ist nicht zu erkennen, ob sich bereits Fahrzeuge im Gegenverkehr befinden

 

Im „Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Landesstraße L 12 Ortsumgehung Elmenhorst steht:

„beidseitiger Notgehwege von 0, 50 m Breite zwischen den Schutzeinrichtungen“. Das bedeutet, dass die Brücke zwischen den Leitplanken und zwischen dem Brückengeländer mindestens 5,5m breit sein muss. Dieser Abstand wurde zwischen den Leitplanken eingehalten.

 

Auf der Brücke reduziert sich der Abstand auf 5,10m zwischen den Geländern. Die gestrichelte Linie markiert die Grenze der Fahrbahn.

 

 

Wenn sich dann noch zwei Fahrzeuge im Gegenverkehr begegnen, wird es mehr als zu eng.

 

Der Fußgänger läuft mit einem Bein auf dem Asphalt und dem anderen auf der Betonkante. Der Höhenunterschied ist nicht zu übersehen

 

 

Leider befinden sich teilweise mehr als 2 Verkehrsteilnehmer auf der Brücke, so dass da bereits Diskussionen entstehen, wer die Brücke im Rückwärtsgang zu verlassen hat.

Dabei wird das Verkehrszeichen 308 „Vorrang vor Gegenverkehr“ ignoriert.

 

Ein Mangel, der von der Baufirma zu beseitigen ist, ist der abrutschende Hang.

 

Nicht zu verstehen sind die Verkehrsschilder neben der Brücke:

Fahrrad und Fußgängerweg in eine Sackgasse

 

(Blick vom nördlichen Steinbecker Weg auf die Baustelle)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nicht benannt.

 

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Anlagen

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