Beschlussvorlage - VO/BV/20-272/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufnahme einer Fläche in die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Jeannine Haufschild
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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27.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Elmenhorst/Lichtenhagen
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Vorberatung
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Gemeinde hat Kenntnis über ein geplantes Bauvorhaben in der ehemaligen Kleingartenanlage „Seeblick“ erhalten. Anfang 2019 hat die Gemeinde die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit entzogen. Die Nutzung als Kleingartenanlage ist sowohl seitens der Gemeinde, als auch seitens des Kleingartenverbandes tatsächlich nicht mehr vorgesehen. Im Moment befinden sich auf der in Rede stehenden Fläche Privatgärten. Dem Anlass entsprechend hat die Gemeinde am 03.12.2020 in ihrer Sitzung beschlossen die geänderte Nutzung zu korrigieren und damit dem Erfordernis, den rechtlichen Status der gärtnerisch genutzten Flächen verbindlich einzuordnen. Ursprüngliches Planungsziel war die Änderung der bisherigen Zweckbestimmung "Dauerkleingärten" in die Zweckbestimmung "Privatgärten", die sich im nordwestlichen Randbereich des Geltungsbereiches befinden.
Zeitgleich wurde eine Veränderungssperre erlassen, deren Verlängerung im Mai 2025 ausläuft.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 29/46, 29/55, 27/20, 27/19, 29/54 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 28/14 der Flur 4 in der Gemarkung Elmenhorst.
Zwischenzeitlich haben sich Interessenten gemeldet, die eine Wohnbebauung der betreffenden Flächen in Betracht zogen. Am 02. Mai 2024 beriet der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt über die weitere Nutzung der Flächen. Dazu erhielt der Ausschuss Vorschläge für Bebauungsvarianten. Diese Pläne erlangten jedoch keine Zustimmung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt.
Die Grundstückseigentümer begehren nunmehr eine Erweiterung der Wohnbebauung des Wohngebietes Gauswisch in Richtung Wohngebiet Oberhagen. Dazu ist jedoch eine Änderung im Flächennutzungsplan notwendig.
Sie stellen den Antrag auf "Aufnahme einer Änderung im Flächennutzungsplan".
Der Antrag auf die Aufnahme einer Änderung im Flächennutzungsplan sowie eine Vorstellung zur Bebauung und ein Auszug aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan befinden sich in den Anlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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44 kB
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2
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öffentlich
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2,2 MB
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3
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öffentlich
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1,6 MB
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4
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öffentlich
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1,3 MB
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5
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öffentlich
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2,8 MB
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