Informationsvorlage - IV/BV/20-279/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorsitzende des Bauausschusses wird aufgefordert, das Verfahren der Namensgebung einschließlich Begründung des regionalen Bezuges zur unverwechselbaren Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen oder anderen Zusammenhängen zu erläutern. Insbesondere ist zu erklären, warum bei der Namenswahl keine Beratung in Ausschüssen/Gemeindevertretung erfolgte und warum kein Beschluss der Gemeindevertretung für notwendig gehalten wurde, wie bisher bei Namensgebungen üblich. Ebenso ist darzulegen, warum bei der Größenordnung des Projekte keine Bürgerbeteiligung bei der Namenswahl geschehen ist.

 

Hinweis: Da die Antragsteller nicht in das Verfahren einbezogen und das Projekt nicht im Bauausschuss tiefgründig behandelt wurde, liegen erforderlichen Projektunterlagen nicht (vollständig) vor. Eine Zurverfügungstellung notwendiger Unterlagen wurde abgelehnt. Somit muss der Beitrag vom Vorsitzenden des Bauausschusses geleistet werden.

 

Sachverhalt:

Das Projekt mit dem großen Namen „Ostsee-Campus“ reiht sich in die Reihe der Wörter mit einem gemeinsamen Stammwort und unterschiedlichen Inhalten ein, wie beispielsweise Ostseesparkasse, Ostsee-Park, Ostsee-Zeitung, Ostseestadion, Ostseewelle oder derer mit geografischem Bezug, wie Ostseeküste, Ostseeinsel und Ostseepipeline.

Mit der Zeit kam es zu einer Verschiebung des Begriffes „Campus“. Wohl um die jeweils eigene Bedeutung zu überhöhen, wird der Begriff mittlerweile auch für andere Einrichtungen angewendet. Soweit bekannt, wird der Begriff „Ostsee-Campus“ aktuell in Deutschland bereits zweimal verwendet (Kiel und Scharbeutz).

Ein Bezug des Wortes Campus zur Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen besteht offenbar nicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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