Informationsvorlage - IV/LV/20-246/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ermöglicht die Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung.

Der Beirat vertritt die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung in politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen, u.a. Förderung der Teilhabe und Inklusion, Vertretung der Interessen, Beratung und Expertise, Sensibilisierung der Gesellschaft, Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, Förderung der Barrierefreiheit, Stärkung der Selbstbestimmung, bessere Vernetzung und Zusammenarbeit.

 

Der Beirat besteht aus 5 Mitgliedern, die durch Beschluss mit einfacher Mehrheit durch die Gemeindevertretung gewählt werden.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 10.09.2024 einstimmig für die Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung ausgesprochen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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