Beschlussvorlage - VO/AV/20-288/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Einschätzung potentieller Risiken bei der Umsetzung des Projektes „Ostseecampus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Kerstin Ulrich
- Antragsteller:
- Fraktion BfB, Lars Gotham
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
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Entscheidung
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27.03.2025
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, potentielle Risiken bei der Umsetzung des Projektes „Ostseecampus“ realistisch einzuschätzen.
Die Analyse betrifft alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Realisierung des o.g. Projektes stehen und Auswirkungen für die Gemeinde, Bürger und Bürgerinnen, Firmen und Vereine haben können.
Folgende Risiken sind zu bewerten:
1. strategische Risiken
2. finanzielle Risiken
3. zeitliche Risiken
4. technische Risiken
5. rechtliche Risiken
6. Umwelt und Nachhaltigkeitsrisiken
7. soziale Risiken
8. politische Risiken
9. Projektmanagement-Risiken
Entsprechende Zuarbeiten sind vom Amt Warnow West und vom Projektsteuerer einzuholen. Die Öffentlichkeit ist schnellstmöglich über das Ergebnis der Analyse zu unterrichten.
Sachverhalt
Das Projekt „Ostseecampus“ ist eine große Herausforderung für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen. Eine Risikoanalyse ist grundsätzlich ein fester Bestandteil des Projektmanagements. Ziel der Analyse ist es, nachteilige Folgen zu vermeiden und Schäden sowie Verluste durch entsprechende Maßnahmen rechtzeitig zu verhindern.
Auf der GV-Sitzung am 12.12.2024 wurde beschlossen, die Durchführbarkeit des Projektes „Schulcampus“ unter den jetzigen Gegebenheiten, Umständen und Bedingungen umfassend zu erklären (VO/LV/20-266/2024). Diese Erklärung ist bisher nicht erfolgt.
Unterdessen wurde ein Vorentwurf des B-Planes Nr. 28 „Ostseecampus“ erstellt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Der Plangeltungsbereich des B-Planes Nr. 28 ist mit einer Größe von 5,7 ha bestimmt. Ein Aufstellungsbeschluss wurde nicht gefasst.
Da wohl eine aktuelle und genauere Kostenschätzung auf der Grundlage der Vorplanung vorliegt, sind die Voraussetzungen für eine Risikobewertung gegeben.
