Beschlussvorlage - VO/OS/60-194/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Richard Biermann unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 27.03.2025 ernannt wird.

 

Herr Biermann erhält für die Funktion des stellv. Ortswehrführers den Dienstgrad „Oberlöschmeister“. Der Dienstgrad "Hauptlöschmeister" kann ihm nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung zum Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr gem. § 4 Abs. 2 Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLDAVO M-V) verliehen werden. 

 

Herr Richard Biermann erhält ab dem 01.03.2025 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Auf Grund der nicht besetzten Funktion des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortswehr Schwaß, erklärte sich Herr Richard Biermann bereit, sich für die Wahl hierzu aufstellen zu lassen. Auf Grund dessen erfolgte am 28.02.2025 auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß, die Neuwahl des Stellvertreters des Ortswehrführers.

 

Herr Richard Biermann ist 36 Jahre alt und seit dem 03.02.2006 aktives Mitglied einer Feuerwehr und seit dem 01.09.2022 Mitglied der Feuerwehr Kritzmow-Schwaß.

Herr Richard Biermann übt schon seit längerem zuarbeitende Tätigkeiten der Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortsfeuerwehr Schwaß, aus. Insofern verfügt er bereits über Erfahrungen für seine Tätigkeit als Führungskraft.

 

Er ist für den Weiterbildungslehrgang als Gruppenführer an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK M-V) angemeldet. Nach erfolgreichem Abschluss hat Herr Biermann sich bereit erklärt, auch den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr zu absolvieren.

Für die Wahl und Ernennung des stellvertretenden Ortswehrführers liegt eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Rostock, Brandschutzdienststelle, vom 20.01.2025 vor, in welchem Herrn Biermann die Kandidatur zum stellvertretenden Ortswehrführer auch bei Nichtvorlage der notwendigen Lehrgänge genehmigt worden ist. Bedingung hierzu ist, dass Herr Biermann innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge absolvieren und nachweisen muss und dass er bis zum Abschluss des Lehrgangs Gruppenführer die Einsatzleitung nicht inne haben darf und diese an Kameraden mit entsprechender Befähigung übergeben muss.

Herr Biermann erklärte sich bereit, weitere Lehrgänge für Führungskräfte zu besuchen, sofern dies erforderlich und möglich ist. Er wird hierfür durch die Wehrführung an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK M-V) angemeldet. Für gewöhnlich dauert es Jahre, bis ein Lehrgangsplatz vergeben wird. 

 

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß, im Vorwege am 28.01.2025 zugestimmt hat, wurde Herr Biermann hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 28.02.2025 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des stellv. Ortswehrführers). Herr Biermann nahm die Wahl an und steht somit für diese Funktion zur Verfügung.

 

Aufgrund § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brand- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung. Damit wird die Wahl des Oberfeuerwehrmannes Richard Biermann zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß, durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß, bestätigt. 

 

Für die Dauer seiner Amtszeit von sechs Jahren bis zur Amtsübernahme durch einen neugewählten Nachfolger, wird Herr Richard Biermann gem. § 12 Absatz 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. der Anlage 1 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung (FwLDAVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie der stellv. Ortswehrführer, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Hauptlöschmeister“. Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, wird Herr Biermann auf Grund der ihm derzeit fehlenden Ausbildung zunächst zum Oberlöschmeister befördert. 

Die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte erfolgt durch den Bürgermeister (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).

 

Herr Richard Biermann erhält ab dem 01.03.2025 für die Dauer seiner Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des gesetzlich geregelten Höchstbetrages.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine finanziellen Auswirkungen durch die Zustimmung.

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Anlagen

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