Beschlussvorlage - VO/BV/20-290/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den Abruf der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI für das Projekt „Ostseecampus“ über 782.167,61 €.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 178.618,94 €.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Entwicklung des Projekts „Ostseecampus“ wurden die Leistungsphasen1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfolgreich abgeschlossen. Die bisherige Planung umfasste unter anderem die Erarbeitung von Planungskonzepten, die Abstimmung mit den relevanten Fachplanern sowie die Erstellung einer ersten Kostenschätzung. Die Ergebnisse der LPH 2 wurden in der nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2025 umfassend vorgestellt und erläutert. Sämtliche zugehörigen Unterlagen, einschließlich der Planungsunterlagen und Kostenübersichten, sind allen Gemeindevertreterinnen und -vertretern sowie den Mitgliedern der zuständigen beratenden Ausschüsse zur Verfügung gestellt worden.

Mit dem Abruf der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird zugeich die in LPH 2 erarbeitete Vorplanung einschließlich des Raumkonzepts für die weitere Planung freigegeben. Das bedeutet, dass das vorliegende Raum- und Nutzungskonzept als Grundlage für die Entwurfsplanun g dient und auf dieser Basis weiterbearbeitet wird.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse wird durch das Projektsteuerungsbüro ipc Dr. Talkenberger empfohlen, das Projekt fortzuführen und die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis zur Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) als Voraussetzung für einen möglichen Förderantrag abzurufen.

Für den Abruf der LPH 3 entstehen gemäß aktueller Kostenschätzung Honorarkosten in Höhe von 782.167,61 € (brutto). Zur Deckung dieser Kosten ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Es werden daher zusätzlich 178.618,94 € (überplanmäßige Ausgabe) benötigt. Siehe Anlage 1

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zum Abschluss der Vorplanung (LPH2) wurde durch das Projektsteuerungsbüro ipc Dr. Talkenberger ein Prüfbericht zu den Planungsergebnissen mit einer Handlungsempfehlung zum weiteren Projektablauf verfasst. Diese Empfehlung sieht den Abruf der LPH 3 vor.

 

Die Verwaltung teilt grundsätzlich die Einschätzung des Projektsteuerungsbüros ipc Dr. Talkenberger, dass im Falle der Stellung eines Fördermittelantrages, wenigstens die Ergebnisse der Entwurfsplanung (LPH3) erforderlich sind.

 

Eine konkret verlässliche Finanzierung des Gesamtprojektes kann bisher nicht dargestellt werden.

 

Die Handlungsempfehlung des Projektsteuerungsbüros sieht unter anderem die Installation einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zum Einwerben einer Einzelförderung sowie die Prüfung alternativer Betreibermodelle vor. Die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte sind derzeit noch nicht abschätzbar und können somit noch nicht als Entscheidungskriterium zum Abruf weiterer Planungsleistungen verbindlich herangezogen werden.

Es ist derzeit somit unklar, ob es aufgrund einer in Aussicht gestellten Einzelförderung in absehbarer Zeit zur Stellung eines Fördermittelantrages kommen wird.

Weiter kann durch die Verwaltung, ohne Kenntnis über die Höhe von Fördermitteln oder Existenz alternativer Betreibermodelle, keine Aussage zur Finanzierung des Gesamtprojektes oder Teilumsetzungen mit reduzierten Gebäudeteilen gemacht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

Stufe 1: LPH 1- LPH 2

1.105.162,05 €

Bisherige Ausgaben

- 647.169,55 €

Restleistungen LPH 2

457.992,50 €

Stufe 2: Abruf LPH 3 (Beschluss)

782.167,61 €

Summe Restleistungen LPH 2 + Abruf LPH 3:

1.240.160,11 €

Abgleich verfügbarer Mittel 23.04.2025

1.061.541,17 €

Anpassung des Haushalts wegen überplanmäßiger Ausgaben (Beschluss)

178.618,94 €

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

178.548,67

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

21100 0960 P45

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

425.000,00€

 

 

im Produktsachkonto ( PSK ):

36500 0960 P69

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

782.167,61

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

178.618,94

im PSK 11403-78560713-83 in Höhe von:

178.618,94

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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