Beschlussvorlage - VO/BV/70-105/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme im Zusammenhang mit der Bauleitplanung des B-Plans Nr. 33 entstehenden Kosten durch den Investor (Anlage 1)

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Sachverhalt

 Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Planungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen. 

Nach Abstimmung über den Entwurf mit dem Investor, ist der Städtebauliche Vertrag nunmehr von Seiten der Gemeinde zu beschließen. 

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt durch den Investor.

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Finanz. Auswirkung

 Keine, da der Investor die Planungskosten übernimmt.

 

 

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Anlagen

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