Beschlussvorlage - VO/BV/70-110/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme im Zusammenhang mit der Bauleitplanung des B-Plans Nr. 31 „Alt Sievershagen-südlicher Abschnitt“ entstehenden Kosten durch die Investorin (Anlage 1)

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Sachverhalt

 Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Planungsverfahren einhergehen, wird mit der Investorin ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen (s. Anlage 1, 2).

 

Nach Änderungen des Geltungsbereiches und des Planungsbüros, ist der Städtebauliche Vertrag von Seiten der Gemeinde erneut zu beschließen. 

 

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt durch die Investorin.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine, da die Investorin die Planungskosten übernimmt.

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Anlagen

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