Beschlussvorlage - VO/BV/70-112/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 gemäß §§ 2 und 5 BauGB.

 

2. Planungsziel:

Es soll eine Fläche südlich der Bundesstraße 105, westlich der Tankstelle und östlich des Ostseeparks als Gewerbefläche ausgewiesen werden.

 

3. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Fläche laut Übersichtsplan in der Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß der Hauptsatzung ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 gemäß §§ 2 und 5 BauGB.

Erläuterungen zum Einleitungsbeschluss zur

1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2013

für das Gelände südlich der Rostocker Straße (B 105) zwischen dem Einkaufszentrum Ostseepark und dem Fuß- und Radweg nach Vorweden-Mönkweden im Westen und der Tankstelle im Nordwesten sowie der Wegeverbindung nach Vorweden-Mönkweden im Osten bis ca. 70 m südlich der Hochspannungsleitung Rostock-Wismar in der Gemeinde Lambrechtshagen, Gemeindeteil Sievershagen

Für den oben beschriebenen und in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) markierten Bereich der Flurstücke 57/8, 61/1, 61/8,61/10, 61/11 (teilweise), 61/12 (teilweise), 62/2 und 63/1 der Flur 1 der Gemarkung Sievershagen soll der Flächennutzungsplan 2013 der Gemeinde Lambrechtshagen geändert werden.

Anlass für die Einleitung des 1. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sind Entwicklungsabsichten privater Investoren (Fa. Hornbach Immobilien AG, BM Brezel GmbH) und Entwicklungsabsichten der Gemeinde Lambrechtshagen.

Ziel und Zweck der Änderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen sowie für weitere gewerbliche Entwicklungen statt Flächen für die Landwirtschaft. Der Änderungsbereich ist ca. 20,5 ha groß.

Die Flächennutzungsplanänderung soll im Standardverfahren mit Umweltbericht und zum Teil mit der gleichzeitigen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Baumarkt Rostocker Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.

Die Kosten für die Planung und alle im Zusammenhang stehenden Maßnahmen übernehmen soweit bereits bekannt anteilig die jeweiligen Vorhabenträgerinnen. Dazu sind städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB abzuschließen. 

Für die übrigen Flächen trägt die Gemeinde die Kosten.

 

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Finanz. Auswirkung

 Zum Teil werden die Kosten von der Gemeinde übernommen. Dazu wurde Geld eingestellt.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

40.000,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

51100.56255019

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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