Beschlussvorlage - VO/BV/60-200/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag, siehe Anlage städtebaulicher Vertrag.

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Sachverhalt

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Planungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen. Nach Abstimmung über den Entwurf mit dem Investor, ist der städtebauliche Vertrag nunmehr von Seiten der Gemeinde zu beschließen. Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt durch den Investor.

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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