Informationsvorlage - IV/BV/20-289/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus dem Bauausschuss vom 27.02.25 ergab sich der Auftrag zur Prüfung, ob aus dem Strandweg in Elmenhorst eine Fahrradstraße entstehen könnte.

Hierzu nach Vorprüfung folgendes:

Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Die gesamte Fahrbahn

ist dann Radweg und kann von den Radfahrenden befahren werden. Sie dürfen die volle Breite der Straße nutzen und sogar nebeneinander fahren. Das erlaubt, dass Radfahrende sich sicher überholen können und trägt insbesondere zur Sicherheit der Radfahrer bei.

Der Kfz Verkehr ist in einer Fahrradstraße grundsätzlich dem Radverkehr untergeordnet und häufig sogar gar nicht zugelassen. Kfz dürfen die Fahrradstraße nur nutzen, wenn das ausdrücklich durch Zusatzzeichen gekennzeichnet ist.

Im Fall des Strandweges (von L10 bis PP), welcher öffentlich gewidmet ist und derzeit ohne vorhandene Beschränkung dem Gemeingebrauch unterliegt ist ein Teileinziehungsverfahren notwendig. Der Beschluss müsste von der Gemeindevertretung gefasst werden, der Antrag bei der Unteren Straßenaufsichtsbehörde des LK Rostock gestellt werden. Es handelt sich um ein förmliches Verfahren, was sehr zeitaufwändig ist.

Es wird zu bedenken gegeben, dass der Parkplatz am Wegende kurz vor dem Strand auch künftig für touristische Zwecke erreicht werden soll. Weiterhin gehört eine Wegeverbindung vom PP zum Strand (rechtsseitig) der Hansestadt Rostock. Dieser Weg wird für Bewirtschaftungszwecke von der HRO auch benötigt. Es müssten diverse Zusatzzeichen vermerkt werden, welche die Nutzung für die Anlieger, Bauern und Nutzer des Strandbereiches regeln.

Lt. StVO gilt der Strandweg als verkehrlich gut genutzte Mischverkehrsfläche, in der sich

die Verkehrsarten gut sortieren und es in aller Regel zu keinen Schwierigkeiten kommt. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme geben die Platzverhältnisse das in jedem Fall her. Insofern wäre die Notwendigkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße zu hinterfragen.o Kraftfahrer*innen Radfahrende nicht sicher und mit einem Abstand von 1,5m überholen können, haben sie sich dem Tempo der Radfahrenden anzupassen und ggf. weniger als 30 km/h zu fahren. Es gilt also: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit! Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot.raßen wollen wir das Radfahren in unserer Stadt noch attraktiver und sicherer gestalten. Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Die gesamte Fahrbahn ist dann Radweg und kann von den Radfahrenden befahren werden. Sie dürfen die volle Breite der Straße nutzen und sogar nebeneinander fahren. Das erlaubt, dass Radfahrende sich gegenseitig sicher überholen können und ein größerer Abstand zu parkenden Autos eingehalten werden kann. Gleichzeitig können durch die Einrichtung einer Fahrradstraße Konflikte mit Zufußgehenden reduziert werden. Das Rechtsfahrgebot gilt es jedoch weiterhin zu beachten.

Der Kfz-Verkehr ist in einer Fahrradstraße eindeutig dem Radverkehr

 

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Finanz. Auswirkung

Derzeit keine finanziellen Auswirkungen.

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