Beschlussvorlage - VO/BV/20-298/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme im Zusammenhang mit der Bauleitplanung des Bebauungsplans Nr. 27 „Kiek up de See“ entstehenden Kosten durch die Investorin (S. Anlage).

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Sachverhalt

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Planungsverfahren einhergehen, wird mit der Investorin ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen.

 

Nach Abstimmung des Inhaltes des Entwurfes mit der Investorin, ist nunmehr über den Städtebaulichen Vertrag von Seiten der Gemeinde zu entscheiden. 

 

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt durch die Investorin.

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Finanz. Auswirkung

Keine, da die Kosten die Investorin übernimmt.

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Anlagen

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